2G für Sport im Freien, 2GPlus in Innenräumen
Alarmstufe II - das gilt nun
15.01.2022
Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 12. Januar 2022.
Für die derzeit geltende Alarmstufe II wurden die Regelungen aktualisiert. Für Schüler bis 17 Jahren gilt als Nachweis weiterhin der Schülerausweis. Diese Regelung wurde verlängert bis mindestens 9. Februar 2022. Alles weitere sh. Hygienekonzept Sportanlage im Anhang
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